Welche Kosten und Gebühren entstehen in einem Rechtsstreit? Wie errechnen sich die Gerichtskosten aus dem Gegenstandswert bzw. Streitwert? Was kostet ein die anwaltliche Beratung? Wann gewährt der Staat Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe?
Allgemeine Hinweise zu Kosten und Gebühren
Jeder Rechtsstreit verursacht Kosten. Zwar hat der Gegner eines Rechtsstreits (z. B. der Schuldner einer Geldforderung) diese Kosten in der Regel zu ersetzen, dennoch verbleibt immer ein Restrisiko, die angefallenen Kosten nicht ersetzt zu bekommen (z. B., wenn der Gegner zahlungsunfähig wird).
Daher sollte man sich immer genau überlegen, ob man gewillt ist, dieses Kostenrisiko einzugehen. Eine solche Überlegung ist oftmals jedoch nicht leicht, denn die Risiken und Chancen sind von einem Rechtsunkundigen nur schwer zu durchschauen.
Anwaltliche Beratung wird dabei gescheut, weil die Kosten einer solchen Beratung vom Ratsuchenden zunächst nicht kalkuliert werden können. Aber auch die anfallenden Gerichtskosten werden häufig überschätzt. Eine zwar nicht repräsentative, dennoch sehr aussagekräftige Umfrage unter 30 Einzelhandels-Unternehmern ergab ein erschreckendes Ergebnis. Die Unternehmer wurden befragt, was es ihrer Meinung nach höchstens kosten würde, eine Kaufpreis-Forderung von 750 € gerichtlich einzuklagen. Nur einer der Befragten wusste die richtige Antwort: „weniger als 350 €“. Fünf Befragte waren sogar der Meinung, sie müssten mehr als 1.000 € bezahlen, bevor sie einen vollstreckbaren Titel (so nennt man z.B. ein rechtskräftiges Urteil) in der Hand hielten.
Dabei ist es gar nicht schwer, die Höhe des individuellen Kostenrisikos abzuschätzen.
Anwaltliche Beratung
Über die für eine anwaltlichen Beratung in unserer Kanzlei entstehenden Kosten können Sie sich über Kosten einer anwaltlichen Beratung informieren. Die Vergütung für eine anwaltliche Beratung ist in Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Bußgeldsachen stets die Gleiche.
Wenn Sie sich nach der Beratung dazu entschließen, uns auch mit Ihrer Vertretung bzw. Verteidigung zu beauftragen, müssen Sie jedoch zwischen Straf- und Bußgeldsachen und Zivil- und Verwaltungsrechtssachen unterscheiden.
Kosten bei Straf- und Bußgeldsachen
In Straf- und Bußgeldsachen richtet sich die anwaltliche Vergütung nach den einzelnen Verfahrensstadien (Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren, Berufung, Revision etc.) und nach den unterschiedlichen Gerichten der 1. Instanz (Amtsgericht, Strafkammer, Schwurgericht etc.). Es gibt jeweils bestimmte Gebührenbeträge. Wie hoch diese im Normalfall sind, kann den Tabellen unter Kosten in einer Strafsache oder Bußgeldsache entnommen werden.
Gebühren bei Zivil- und Verwaltungsrechtssachen
Bei der Vertretung in Zivil- und Verwaltungsrechtssachen ist stets vom Gegenstandswert (bzw. Streitwert) auszugehen. Sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich hier aus dem „Wert, der den Gegenstand des Verfahrens bildet“. Je höher der Gegenstandswert ist, desto höher sind die Kosten. Außerdem ist maßgebend, bis zu welcher Ebene eines Streits man bereit ist „zu kämpfen“.
Manchmal reicht schon die eindringliche Mahnung eines Rechtsanwalts, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Manch einer zahlt dagegen erst, wenn der Mahnbescheid eines Amtsgerichts im Briefkasten liegt. Es gibt aber auch Schuldner, die sich bis zur letzten Instanz streiten – und wenn ihre Verteidigung noch so aussichtslos ist. Welche Art der Durchsetzung einer Forderung danach im Normalfall voraussichtlich zunächst „wie viel kostet“, kann den Tabellen in Kosten in Zivil- und Verwaltungsrechtssachen entnommen werden.
Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe
Wer nicht in der Lage ist, die in einem Rechtsstreit anfallenden Kosten (Beratungsgebühren, Gerichtskosten, Anwaltskosten) aufzubringen, kann die staatlicherseits gewährte „Beratungshilfe“ und „Prozesskostenhilfe“ in Anspruch nehmen. Näheres dazu unter Anspruch auf Beratungshilfe und Anspruch auf Prozesskostenhilfe